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BGH, 27.09.2023 - IV ZR 164/22 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 551 Abs. 1 ZPO, § 552 ZPO, § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG, § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 17.06.2021 - 9 O 340/20
- OLG Köln, 29.04.2022 - 20 U 92/21
- BGH, 27.09.2023 - IV ZR 164/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20
Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 164/22
a) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 22. Juni 2022 (IV ZR 253/20, VersR 2022, 1078) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stehen die - insoweit den hier zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen vergleichbaren - Regelungen in § 8b MB/KK 2009 zu den Voraussetzungen einer Prämienanpassung einer Anwendung des niedrigeren Schwellenwertes für eine Prämienanpassung aus den Tarifbedingungen des Versicherers nicht entgegen.Zwar ist § 8b Abs. 2 MB/KK 2009, der inhaltlich § 8b Teil I Abs. 2 AVB entspricht, unwirksam, aber dies lässt die Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 - und ebenso von Absatz 1 der hier zugrundeliegenden Klausel - unberührt (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2022 aaO Rn. 31 ff.).
- BGH, 12.07.2023 - IV ZR 347/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - IV ZR 164/22
b) Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 12. Juli 2023 (IV ZR 347/22, WM 2023, 1496) entschieden und im Einzelnen begründet, dass eine Prämienanpassungsklausel, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG abweicht und diesen auch nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2023 aaO Rn. 16, 20).